Rauchmelder retten Leben!

Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes durchschnittlich vier Minuten zur Flucht bleiben. Jährlich sterben in Deutschland rund 400 Menschen durch einen Brand, die meisten davon in den eigenen vier Wänden.

Seit 2002 setzt sich daher die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ für den Vorbeugenden Brandschutz ein.
In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Rauchmelder ist der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung! Der laute Alarm warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen gebildet haben. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Das nachfolgende Video zeigt vorerst warum und die dadurch resultierende Bedeutung eines Rauchmelders.

 

Im Notfall sind wir für Sie da!
Doch treffen auch Sie die Vorkehrungen, damit es gar nicht erst dazu kommt.

 

Hier finden Sie die aktuelle Beratungsbroschüre der Kampange.

 

Text: Kampange „Rauchmelder retten Leben“  (abgewandelt)

Bildung einer Rettungsgasse!

Grundsätzlich, so schreibt es die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustellen oder einem Unfall – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung.
Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf!

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen.
Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO).
Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!

Im Folgenden Video ist ausführlich erklärt wie eine Rettunsggasse gebildet wird und welche Folgen eine Nichteinhaltung haben kann:

 

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Tragen auch Sie dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.
Rettungsgasse rettet Leben!

Text: Kampange „Rettungsgasse rettet Leben!“
Bilder: Kampange „Rettungsgasse rettet Leben!“
Video: Miniaturwunderland Hamburg