Kurz erklärt: Das Hydrantenschild

SG-PW SG-Jesteburg: Nur selten komm der Winter mit Schnee zu uns in die Samtgemeinde Jesteburg. Neben viel Spaß, gerade für Kinder, bringt der Schnee auch ein paar Herausforderungen für uns Feuerwehrleute mit. Für Brandeinsätze führen unsere Feuerwehrfahrzeuge zwar eigenständig eine gewisse Menge Wasser mit, jedoch reicht diese nur für die ersten paar Minuten der Brandbekämpfung aus. Aus diesem Grund gibt es ein Hydrantennetz für die Feuerwehren, aus denen unsere Fahrzeuge das benötigte Wasser entnehmen.

Um schnell helfen zu können, sollten die Hydranten möglichst vom Schnee geräumt sein, da jegliche Verzögerung Einschränkungen bei der Rettung bedeuten kann.

In der SG-Jesteburg, sind die meisten Anschlüsse für unsere Hydranten im Erdbereich. Damit wir diese schnell finden können, gibt es Hydrantenschilder, auf denen genau vermerkt ist, wo sich ein Hydrant zur Lage des Schildes befindet. Wir möchten euch hier kurz zeigen, wie einfach es ist, ein solches Schild zu lesen.

Neben der oberen Zahl über dem „T“ findet ihr die Nennweite der Versorgungsleitung. Diese gibt uns Aufschluss darüber, wieviel Wasser wir pro Minute aus dem Hydranten bekommen können. Ganz oben rechts findet ihr auch die Hydrantennummer, die einzigartig ist. Somit lassen sich alle verbauten Hydranten lokalisieren.

Da diese Schilder zu unserer Orientierung dienen, sollten diese auch nicht eigenständig versetzt oder unter einem Schneehaufen begraben werden. Solltet ihr nun Fehler auf diesen Schildern finden, dann sagt uns das gerne. Es kommt schon mal vor, dass bei Bauarbeiten das eine oder andere Schild beschädigt oder versetzt wird, ohne die Werte auf den Schildern zu verändern. Wir leiten dann diese Info an den Wasserbeschaffungsverband weiter. Diese Betreiben das Hydrantennetz und sind hierfür verantwortlich.

Aber aufgepasst! Einige Hydranten befinden sich auf der Straße. Wenn ihr nun Hydranten kontrollieren wollt, begebt euch nicht unnötig in Gefahr! Wir wünschen viel Spaß beim Suchen des nächsten Hydranten.

Private und öffentliche Osterfeier bleiben verboten!

SG-PW Jesteburg | Ostern steht vor der Tür. Dieses Jahr wird Ostern für viele anders sein als die Jahre davor. Die COVID-19-Pandemie hat Deutschland weiterhin fest im Griff und das allgemeine Kontaktverbot bleibt auch über die Osterfeiertage bestehen.

Alle Osterfeuer in der Samtgemeinde wurden bereits vor langer Zeit abgesagt. Diese Anordnung bleibt weiterhin bestehen!

Wir möchten euch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch private Osterfeuer in der Familie, auch auf privaten Grundstücken, verboten und nicht genehmigt sind!

Auch über die Feiertage sind wir für euch in jeder Notsituation da. Jeder Einsatz bedeutet auch für und in der aktuellen Situation die Gefahr einer Ansteckung. Dieses Risiko muss minimiert werden, sodass wir bereits intern viele Maßnahmen dafür ergriffen haben, um unsere Einsatzfähigkeit aufrecht zu erhalten. Fehlalarme erhöhen für uns Feuerwehrleute das Risiko einer Ansteckung und sind unbedingt zu vermeiden. Gerade Brandgeruch, Feuerschein oder Ähnliches könnte zu Fehlalarmierungen führen. Daher die Bitte an euch, haltet euch an die Regeln, Maßnahmen und Vorschriften, die aktuell Gültigkeit besitzen. Damit schützt ihr nicht nur euch, sondern auch uns freiwillige Feuerwehrleute.

Wir wünschen ein ruhiges Osterfest.

Eure Feuerwehren der Samtgemeinde Jesteburg

Rauchmelder retten Leben!

Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes durchschnittlich vier Minuten zur Flucht bleiben. Jährlich sterben in Deutschland rund 400 Menschen durch einen Brand, die meisten davon in den eigenen vier Wänden.

Seit 2002 setzt sich daher die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ für den Vorbeugenden Brandschutz ein.
In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Rauchmelder ist der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung! Der laute Alarm warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen gebildet haben. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Das nachfolgende Video zeigt vorerst warum und die dadurch resultierende Bedeutung eines Rauchmelders.

 

Im Notfall sind wir für Sie da!
Doch treffen auch Sie die Vorkehrungen, damit es gar nicht erst dazu kommt.

 

Hier finden Sie die aktuelle Beratungsbroschüre der Kampange.

 

Text: Kampange „Rauchmelder retten Leben“  (abgewandelt)

Bildung einer Rettungsgasse!

Grundsätzlich, so schreibt es die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustellen oder einem Unfall – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung.
Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf!

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen.
Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO).
Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!

Im Folgenden Video ist ausführlich erklärt wie eine Rettunsggasse gebildet wird und welche Folgen eine Nichteinhaltung haben kann:

 

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Tragen auch Sie dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.
Rettungsgasse rettet Leben!

Text: Kampange „Rettungsgasse rettet Leben!“
Bilder: Kampange „Rettungsgasse rettet Leben!“
Video: Miniaturwunderland Hamburg